Die Akte Wetzlarbad
„Vor dem Hochwasser im Juli 2021 hatte die Wetzlarbad AG bereits einen Zahlungsrückstand von über 800.000 Euro gegenüber der AGR Tilia. Trotz dieser Rückstände hat die Wetzlarbad AG im März 2022 noch eine Corona-Entschädigung von 476.000 Euro erhalten, obwohl das Schwimmbad seit Juli 2021 geschlossen ist“, erinnert sich Lennertz.
Fabrice Paulus ergänzt: „Diese 476.000 Euro wurden einem einzigen Betrieb gewährt, obwohl das Schwimmbad seit dem Hochwasser im Juli 2021 geschlossen ist. Im Vergleich dazu hat die Stadt Eupen im Rahmen ihrer beiden Gutscheinaktionen als Corona-Hilfe für den Einzelhandel der Stadt Eupen in den Jahren 2020 und 2021, insgesamt nur 230.125 Euro an die gesamte lokale Geschäftswelt ausgezahlt. Davon profitierten 238 Betriebe, darunter 94 Horeca-Betriebe und 144 Einzelhändler.“
„Insgesamt belaufen sich die Gelder, die an die Wetzlarbad AG fließen – ohne dass das Schwimmbad genutzt wurde –, auf fast eine Million Euro: 476.000 Euro Corona-Entschädigung, 286.000 Euro Schuldenerlass und 235.000 Euro Zuschuss zur Wiedereröffnung. So sieht keine verantwortungsvolle Finanzpolitik aus!“, resümiert Paulus.
Die CSP hat in den letzten sechs Jahren weder dem ursprünglichen Konzessionsvertrag noch den Anpassungen zugestimmt. Abschließend äußert Paulus: „Wir können uns nicht vorstellen, dass die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zustimmt, dass Gelder aus der Hochwassersonderdotation zur Tilgung von Schulden eines privaten Unternehmens verwendet werden, die vor dem Hochwasser entstanden sind.“
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